HT 2023: An den Rändern des Erfolgs - Segregierte Geschichten der (frühen) Bundesrepublik

HT 2023: An den Rändern des Erfolgs - Segregierte Geschichten der (frühen) Bundesrepublik

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (Universität Leipzig)
Ausrichter
Universität Leipzig
PLZ
04107
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
19.09.2023 - 22.09.2023
Von
Andreas Charis, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin; Lukas Sebastian Sievert, Abteilung Globalgeschichte, Institut für Geschichtswissenschaften, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Wie verhalten sich jüngere Forschungen beispielsweise zur Geschichte der Homosexualitäten oder des rassistischen Wissens zum etablierten zeithistorischen Narrativ einer geglückten Demokratisierung in der frühen Bundesrepublik? Aus der Überzeugung heraus, dass die Geschichte der (frühen) Bundesrepublik einer Neujustierung in dreierlei Hinsicht bedürfe, organisierten Stefanie Schüler-Springorum (Berlin) und Maria Alexopoulou (Berlin) eine gemeinsame Sektion. Einleitend forderte STEFANIE SCHÜLER-SPRINGORUM (Berlin) erstens angesichts aktueller erinnerungskultureller Debatten darüber zu reflektieren, wie die Erinnerung an das Mordgeschehen des Zweiten Weltkriegs weiterhin relevant gehalten werden könne. Zweitens müsse die Zeitgeschichte einen „historiografischen Link“ herstellen, der die Nachkriegsjahrzehnte mit der Migrationsgesellschaft Deutschland verbindet. Drittens gelte es, die frühen Jahre der Bundesrepublik weiter zu erforschen. Damit ließe sich das Erfolgsnarrativ der „geglückten Demokratisierung“ nochmals differenzieren und hinsichtlich der Frage erweitern, auf wessen Kosten die Reintegration von NS-Funktionären ablief.

ANNA JUNGE (Berlin) präsentierte drei Aspekte aus ihrem laufenden Dissertationsprojekt, in dem sie sich unter Verwendung eines breiten Quellenkorpus mit nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen jüdischen Überlebenden und Nicht-Jüdinnen und -Juden im ländlichen Raum der Region Marburg beschäftigt.

Die wenigen, aus vielfältigen Motiven, aufs Land Zurückgekehrten fanden sich meist als einzige Überlebende in ihren ehemaligen Dörfern wieder. Dort prägten drei Aspekte die nachbarschaftlichen Beziehungen maßgeblich, wie Junge ermittelte. Erstens identifizierte sie die in der unmittelbaren Nachkriegszeit bestehende große Existenznot der Zurückgekehrten. Deren Eigentum sei im NS enteignet worden, wobei die Überlebenden es in der Regel nicht zurückerhalten hätten. Teilweise sei schnell eine große räumliche Nähe zu den neuen Besitzer:innen entstanden, da einige Überlebende durch einen Erlass der Militärregierung in deren Haushalt untergekommen seien. Daraus hätten Konflikte bis hin zu beidseitiger Gewalt resultiert.

Zweitens seien Überlebende bei den im Dorf abgehaltenen Spruchkammerverfahren mit ihren Nachbar:innen zusammengetroffen. Da jüdischen Zeug:innen hohe Glaubwürdigkeit zugeschrieben worden sei, bemühten sich Beschuldigte um deren Gunst. Teilweise habe diese Dynamik in „Deals“ gemündet, wodurch Überlebende ihr Ansehen im Dorf gesteigert hätten. Denn bei Aussagen gegen Beschuldigte fürchteten Überlebende eine Ächtung vor Ort. Um Beschuldigte dennoch zu belasten, sei es vereinzelt zu Absprachen zwischen Ortsansässigen und Überlebenden von außerhalb gekommen. Dies habe Ortsansässigen ermöglicht, ihren Ruf im Dorf zu wahren.

Damit zusammenhängend stach für Junge drittens das Anpassungsvermögen der Überlebenden in den Quellen hervor. Sie hätten darauf gezielt, wieder als „normale“ Nachbar:innen anerkannt zu werden. Dafür habe sich das öffentliche Dorfleben für jüdische Männer als ein Handlungsfeld erwiesen, das den Frauen nicht im gleichen Maß offen gestanden habe. Am ehesten hätten Jüdinnen im Privaten Kontakt zu jüngeren nicht-jüdischen Frauen auf dem Dorf aufgebaut. In den folgenden Jahrzehnten seien die Verfolgungsgeschichten dieser Überlebenden aus dem kollektiven Gedächtnis der Dorfbewohner:innen weitestgehend ausgeschlossen geblieben.

Ausgeschlossen blieben aus den Überblickswerken zur Geschichte der jungen Bundesrepublik auch linke NS-Gegner:innen, wie DOMINIK RIGOLL (Potsdam) ausführte. Sein Vortrag widmete sich deren Verdrängung aus dem Verwaltungsapparat der westlichen Besatzungszonen und der frühen Bundesrepublik. Die Zeitgeschichtsforschung untersuche üblicherweise die Rückkehr von Ex-Nazis in den öffentlichen Dienst und frage danach, wie die Bundesrepublik trotz der personellen „Belastung“ eine Demokratie werden konnte. In der Verdrängung aus diesen Ämtern und der späteren Nichtbeachtung durch die Geschichtswissenschaft sah Rigoll eine „zweifache Segregation“ linker NS-Gegner:innen. Mittels sechs „biografischer Sonden“ leuchtete er verschiedene Bereiche des Staatsapparates aus.

In der unmittelbaren Nachkriegszeit seien linke Politiker:innen von Kommunist:innen bis SPD und CDU/CSU in Ämter auf verschiedene Ebenen vorgerückt, ehe das Gros bald wieder entlassen worden sei. Dass jene Linken keinen Eingang in die historischen Überblicksdarstellungen erhielten, erkläre sich zum einen daraus, dass deren Verdrängung die Meistererzählung der geglückten jungen Demokratie konterkarieren würde. Zum anderen vernachlässigten Zeithistoriker:innen die Relevanz des Wirkens dieser Akteur:innen für die politische Entwicklung der Bundesrepublik.

Rigoll korrigierte dieses Narrativ. Er stellte diesem sechs Beispielbiografien entgegen, mit denen er verschiedene Bereiche des Staatsapparates vermaß. Als besonders eindrücklich für seine Argumentation erwies sich die Geschichtspädagogin Klara Marie Faßbinder (Pädagogische Akademie Bonn). Die gläubige Katholikin aus der Friedensbewegung sei 1953 von ihrem Lehrstuhl entlassen worden, weil sie gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik öffentlich Position bezogen habe. Rigoll attestierte ihr dennoch politischen Einfluss. Durch ihr Engagement habe Faßbinder die geplante Wiederbewaffnung der Adenauer-Regierung gefährdet. Die Friedensbewegung habe die Wiederbewaffnung zwar nicht verhindert, aber beschränkt.

Mit seiner Argumentation stellte er die Agency der linken „45er“ heraus. Diesen „45er“-Begriff habe zunächst der Sozialwissenschaftler Eugen Kogon für jene Linke eingeführt.1 Im späteren Diskurs sei der „45er“-Begriff auf die „HJ-Generation“ umgedeutet worden2, die zum Träger des Wertewandels in der Bundesrepublik seit den späten 1950er-Jahren erklärt wurde.3 Rigoll regte an, die ursprüngliche „45er“-Generation zukünftig systematischer in den Blick zu nehmen.

Abschließend verwies Rigoll auf die enge Verflechtung von politischer und sozialer Segregation. Die Verdrängten seien auch jüdisch-stämmig, (vermeintlich) homosexuell oder, wie im Falle Faßbinders, alleinstehende Frauen gewesen, wodurch der Referent den Zusammenhang zu den weiteren Vorträgen herstellte. Zeitgenössisch sei die Verdrängung aus den Ämtern nichtsdestotrotz politisch begründet worden.

In einer anschließenden Diskussion fragte Christina Morina, ob eine Abgrenzung vom Kommunismus für die Demokratisierung nicht notwendig gewesen sei. Rigoll betonte die politische Opportunität der Verdrängung für die westdeutschen Funktionseliten. Er gab aber zu bedenken, dass in anderen westlichen Staaten eine Einbindung von Kommunist:innen ins demokratische System funktioniert habe.

JULIA NOAH MUNIER (Stuttgart) befasste sich im dritten Vortrag der Sektion mit der Verfolgung homo- und bisexueller Männer in den 1950er- und 1960er-Jahren, insbesondere in Baden-Württemberg.

Zunächst verdeutlichte sie an einem Beispiel, dass das Ende des Nationalsozialismus für Betroffene der Paragrafen 175 und 175a StGB keine „Stunde null“ dargestellt habe. Ein Betroffener, der nach dem Krieg juristisch gegen seine Verurteilung im Nationalsozialismus vorgegangen sei, scheiterte vor Gericht. Im Urteil wurde argumentiert, dass der Paragraf 175a StGB nicht dem Geist des Nationalsozialismus entspreche, weswegen auch eine weitere Anwendung möglich sei. Munier führte aus, dass die Strafverfolgung homo- und bisexueller Männer nach dem Krieg zunächst abnahm, ab den 1950er-Jahren aber wieder deutlich hochgefahren wurde. Allein in Baden-Württemberg kam es bis in die 1960er-Jahre zu über 10.000 Ermittlungsverfahren. Die Verfolgung sei inmitten der sich demokratisierenden Gesellschaft geschehen.

In diesem Spannungsverhältnis habe darüber hinaus die Entfaltung homosexueller Lebenswelten im Zuge der „Homophilenbewegung“ stattgefunden. Insbesondere in den Städten seien Treffpunkte und „Homophilen-Gruppen“ entstanden, deren Publikationen teils internationalen Erfolg erreichten. „Homophile“ hätten sich an bürgerlichen Normen, wie der der Anständigkeit, orientiert, um gesellschaftliche Akzeptanz einzuwerben.

Die Verfolgung homo- und bisexueller Männer sei vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um „Sittlichkeit“ begründet worden. Diese Diskussion habe zu einer vermehrten gesellschaftlichen Ächtung und juristischen Verfolgung sowie Dokumentierung von vermeintlich „unsittlichem“ Verhalten geführt. Die Polizei sei zunehmend systematisch gegen Homosexuelle vorgegangen und habe zudem Treffpunkte der „Homophilenbewegung“ überwacht. Den Topos des „Jugend-Verführers“ konnte Munier aus den Akten besonders herauslesen.

Für empfindliche Bestrafung sei mit einer vermeintlichen „Verseuchung der Jugend“ durch Homosexualität argumentiert worden. Ein Bild, das Parallelen zum NS-Sprachgebrauch aufweise und mit antisemitischen Motiven aus dem Kaiserreich verschränkt sei.

Unter Bezugnahme auf Dagmar Herzog argumentierte Munier, die Diskussion um „Sittlichkeit“ habe eine Stellvertreterfunktion eingenommen, die eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen überlagert habe.4 Homosexualität sei als Gefahr wahrgenommen worden für die zentralen Säulen der christlich-konservativen Gesellschaft in der Demokratie, gestützt durch die heteronormative Geschlechterordnung. Die starke Abgrenzung habe so auch eine Integration der heteronormativen Gesellschaft nach innen ermöglicht.

Ulrike Weckel fragte in der Diskussion, ob sich die Praxis der Sicherheitsbehörden als voyeuristisch beschreiben ließe. Daraufhin erläuterte Munier, aus den Quellen spreche eine Faszination bis zu „wahnsinnigem Voyeurismus“, mit dem Versuch, „das Andere“ zu definieren und in Akten zu dokumentieren.

Im letzten Vortrag illustrierte MARIA ALEXOPOULOU (Berlin) zum Einstieg am Beispiel des Mannheimer Arztes Dr. Gerhard Rose zum einen die Verflochtenheit von Ausländerbehörden und Gesundheitswesen in der Bundesrepublik. Zum anderen zeigte sie an dessen Biografie, wie in der „Passagezeit“ rassistisches Wissen zirkuliert, sich materialisiert und die Strukturen im Gesundheitswesen geprägt habe. Rose, der im Nationalsozialismus für die Kontrolle und Segregation von Zwangsarbeiter:innen zuständig gewesen war, habe auch die Zuständigkeit für „Gastarbeiter:innen“ im Mannheimer Gesundheitsamt übernommen. NS-Belastete wie Rose hätten rassistisches Wissen vor Ort radikalisiert. Dieses habe sogar über deren Ausscheiden im Gesundheitswesen fortgewirkt, was die Wahrnehmung und Lebensbedingungen der Arbeitsmigrant:innen gezeitigt habe. Jene seien hierarchisiert und je nach Herkunft unterschiedlich behandelt worden.

Obwohl von den Besatzungsmächten verboten und bald gesellschaftlich geächtet, sei „Rassendenken“ in der deutschen Bevölkerung verankert geblieben. Durch die Orientierung an spezifischen rassistischen Wissensbeständen der Alliierten habe sich jenes Wissen adaptiert und die demokratische Gesellschaft imprägniert, wodurch die Zeitgenoss:innen Rassismus nicht mehr als solchen identifiziert hätten.

Auch auf administrativer Ebene habe rassistisches Wissen fortbestanden. „Heimatlose Ausländer“ seien zwar Deutschen rechtlich fast gleichgestellt gewesen. In der Praxis hätten die lokalen Ausländerbehörden dies allerdings oftmals unterlaufen. Zum Zweck der Entrechtung oder sogar Kriminalisierung hätten auch „heimatlose Ausländer“ einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerpolizei beantragen müssen. Ehemalige Zwangsarbeiter:innen, die dem nicht nachkamen, seien mitunter ausgewiesen worden, oftmals ohne diese rechtswidrige Praxis zu dokumentieren.

Alexopoulou führte schließlich die Zirkulation rassistischen Wissens in der Bevölkerung aus. Mit dem Topos der Kriminalität sei Hass auf „Displaced Persons“ (DPs) legitimiert worden. Das seit dem Kaiserreich virulente rassistische Wissen über „Ausländer“ habe sich verstärkt. Unter Deutschen habe es kein Bewusstsein über das Schicksal von DPs gegeben. Vielmehr hätten sich „Täter-Opfer-Umkehrdiskurse“ eingestellt. Deutsche hätten sich aus Neid als deren Opfer imaginiert. In den 1960er-Jahren hätten Bundesbürger:innen in der „Transformationszeit“ rassistische Wissensbestände auf andere Migrant:innengruppen übertragen. Jedoch seien sie davon ausgegangen, dass „Gastarbeit“ ein gänzlich neues Phänomen dargestellt habe.

Abschließend gab es Raum für vortragsübergreifende Fragen. Diskutiert wurden zunächst verschiedene methodische Zugriffsebenen auf die deutsche Nachkriegsgeschichte. Wie sehr spielten etwa föderale Aspekte eine Rolle? Munier nannte juristische Bestrebungen in Baden-Württemberg, den Paragrafen 175 StGB abzuschaffen, als Beispiel für Handlungspotentiale auf der Mesoebene. Ergänzend zu Rigolls Vortrag wurde die besondere Rolle der Sozialdemokratie in Hessen hervorgehoben. Auch der Vergleich zu anderen (europäischen) Ländern, beispielsweise bei der Betrachtung der Verfolgungsgeschichte von Homosexualität, wurde angeregt.

Zur Eignung des Begriffs der „Segregation“ herrschte ebenfalls Gesprächsbedarf. Rigoll wies auf dessen Potenzial als Analysekategorie hin, da er sich auf soziale, politische und juristische Dimensionen anwenden lasse. Junge hob die jeweils unterschiedlichen Erfahrungen der verschiedenen Gruppen hervor. Ferner wurde ein „Nachglühen“ des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik diskutiert. Die Vortragenden wiesen auf Kontinuitäten hin, distanzierten sich aber von diesem Begriff. Munier stellte zudem die Eigendynamik der Verfolgung homosexueller Männer in der Bundesrepublik heraus.

Schließlich stand die Frage im Raum, ob eine Betrachtung „von den Rändern her“, einen besseren Blick auf die Gesamtgesellschaft freilege. Rigoll erläuterte dazu, dass es nicht Intention der Sektion gewesen sei, eine Geschichte der Ränder zu erzählen. Vielmehr habe sie versucht, Akteursgruppen, die in den Meistererzählungen der frühen Bundesrepublik fehlten, ihrer Relevanz angemessen in die Darstellung hereinzuholen. So plädierte Schüler-Springorum dafür, die hier besprochenen Gruppen zukünftig systematischer zu untersuchen.

Das Panel bot überzeugende und aufeinander abgestimmte Vorträge. Die Redner:innen mögen dadurch weitere Forschungen zur Geschichte der frühen Bundesrepublik angeregt haben. Rigolls Forderung, das Othering segregierter Gruppen rückgängig zu machen, hallt nach. Sie wird Voraussetzung für das Gelingen einer „Neujustierung“ der Nachkriegsgeschichtsschreibung darstellen.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Stefanie Schüler-Springorum (Berlin) / Maria Alexopoulou (Berlin)

Stefanie Schüler-Springorum (Berlin): Einführung

Anna Junge (Berlin): Unerwartete Nachbarschaft. Jüdisch-nichtjüdisches Wiedersehen im ländlichen Nachkrieg

Dominik Rigoll (Potsdam): Die zweifach ausgegrenzte Linke. Zur politischen Segregation von Nazigegnern aus dem Staatsapparat und den Geschichtsbüchern der Bundesrepublik

Julia Noah Munier (Stuttgart): Anders als die Andern? Homo- und bisexuelle Männer in Baden-Württemberg in den 1950er und 1960er Jahren

Maria Alexopoulou (Berlin): Alte und neue Andere der Deutschen in der Passagezeit

Anmerkungen:
1 Eugen Kogon, Beinahe mit dem Rücken zur Wand, in: Frankfurter Hefte. Zeitschrift für Kultur und Politik 9,9 (1954), S. 641–645, hier S. 642.
2 Joachim Kaiser, Phasenverschiebungen und Einschnitte in der Kulturellen Entwicklung, in: Martin Broszat (Hrsg.), Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegsgeschichte, München 1990, S. 69–74, hier S. 73f.; Dirk Moses, The Forty-Fivers. A Generation Between Fascism and Democracy, in: German Politics and Society 17,1 (1999), S. 94–126.
3 U.a. Ulrich Herbert, Liberalisierung als Lernprozess, in: Ders. (Hrsg.), Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945 bis 1980, Göttingen 2002, S. 7–49.
4 Dagmar Herzog, Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts, München 2005, S. 130.

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